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Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht fördert die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen, beruflichen und kulturellen Leben. Es schützt vor Benachteiligungen und zielt darauf ab, diese auszugleichen, etwa durch besondere Rechte im Arbeitsleben oder Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Damit trägt es zur Inklusion und Chancengleichheit bei. Die Rechtsgrundlage des Schwerbehindertenrechts ist Teil 3 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX), §§ 151–242, mit besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Die wichtigsten Inhalte dieser Seite auf einen Blick:

  • Der Schwerbehindertenausweis: Voraussetzungen, Antrag und möglicher Widerspruch
  • Grad der Behinderung: Erläuterung des Indikators und seine Vorteile
  • Gleichstellung im Arbeitsumfeld
  • Widerspruchsverfahren
  • Nachteilsausgleiche inkl. Parkerleichterungen

MAT-DE-2404899(V1.0)-11/2024