Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt die Unterstützung, den Schutz und die Vertretung Volljähriger, sofern diese nicht mehr in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, sowie die Rechte und Pflichten des/der gesetzlichen Betreuer*in. Ihre Vertretung erfolgt durch Betreuer*innen unter Aufsicht des Betreuungsgerichts und unter Beachtung des selbstgeäußerten Willens; sie ist auf ausgewählte Aufgabenkreise (z.B. Vermögens-, Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung) beschränkt.
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