Zum Inhalt springen

Sie befinden sich hier:

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die Unterstützung, den Schutz und die Vertretung Volljähriger, sofern diese nicht mehr in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, sowie die Rechte und Pflichten des/der gesetzlichen Betreuer*in. Ihre Vertretung erfolgt durch Betreuer*innen unter Aufsicht des Betreuungsgerichts und unter Beachtung des selbstgeäußerten Willens; sie ist auf ausgewählte Aufgabenkreise (z.B. Vermögens-, Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung) beschränkt.

Detaillierte Antworten auf Ihre Fragen und Meinung des/der Expert*in zu diesem Themabereich können Sie per E-Mail bestellen.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie uns!