Sozialrecht

Das Sozialrecht beschäftigt sich mit dem Schutz vor den Folgen sozialer Risiken. Es umfasst das Rentenrecht, also die soziale Absicherung im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie nach Tod von Eltern und Ehepartner*in, das Pflegerecht zwecks Absicherung bei bestehender Pflegebedürftigkeit, das Krankenversicherungsrecht zur Absicherung im Krankheitsfalle, das Unfallrecht zur Versicherung gegen die Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls, die Regelungen zur Förderung und Forderung des/der Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit sowie die Sozialhilfe als Leistung zur Grundsicherung der Bürger.
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