Schwerbehindertenausweis: Antrag stellen
Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises kann auf den ersten Blick komplex und verwirrend erscheinen – mit dem richtigen Wissen wird der Prozess jedoch deutlich einfacher. Der Ausweis ist nicht nur ein wichtiges Dokument, das Betroffenen Zugang zu zahlreichen Erleichterungen und Unterstützungen verschafft, sondern auch ein Zeichen dafür, dass ihrer individuellen Bedürfnisse anerkannt und berücksichtigt werden. Lassen Sie sich von uns Schritt für Schritt durch den Antrag führen, damit Sie gut vorbereitet sind.
Der Schwerbehindertenausweis wird von dem zuständigen Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde ausgestellt. Beim Ausfüllen des Formulars ist wichtig, dass alle Angaben vollständig und ehrlich erfolgen. Neben den persönlichen Informationen werden auch Angaben zu Ärzt*innen, Kliniken, Kur- und Reha-Einrichtungen abgefragt, die anschließend vom Integrationsamt geprüft werden.
Leitfaden durch den Bürokratie-Dschungel: Antrag für den Ausweis
Unser Rechtsexperte Priv. Doz. Dr. Manfred Paetzold erklärt im Video und im folgenden Text, worauf Sie Schritt für Schritt bei dem Antragsverfahren Ihres Schwerbehindertenausweises achten sollten:
- Zuständigkeit klären: Informationen dazu, welche Behörde in Bundesland des Antragstellers zuständig ist, erhalten Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder im Internet.
- Antragsformular anfordern: Bei dem zuständigen Amt kann telefonisch oder online ein Antragsformular angefordert werden.
- Antragsformular gewissenhaft ausfüllen: Wichtig hierbei sind:
- die persönlichen Daten.
- die Angaben zur Behinderung.
- die Angaben, welche Merkzeichen man bei der Erteilung eines Schwerbehindertenausweises für nötig hält. (Falls man sich dabei nicht ganz sicher ist, was man ankreuzen soll, kann das Feld einfach freigelassen werden. Dadurch entstehen keine Nachteile. Die Merkzeichen werden ohnehin von den Gutachter*iinen vergeben).
- die Anschrift des Hausarztes/der Hausärztin.
- die Anschriften von Fachärzt*innen, bei denen man in Behandlung war bzw. ist.
- die Erklärung zur Entbindung der Ärzt*innen von ihrer Schweigepflicht.
- die eigene Unterschrift.
- Antrag absenden und Geduld haben: In der Regel dauert es bis zu drei Monate, bevor ein Feststellungsbescheid eingeht.
- Das Ergebnis – Feststellung des Behindertengrades: Der Grad der Behinderung (GdB) wird in der Feststellung des Behindertengrades des Menschen mit einer Behinderung, dem s. g. Feststellungsbescheid, aufgeführt:
- Mehr als 50: Beträgt der GdB mehr als 50, erhält der/die Antragsteller*in einen Schwerbehindertenausweis und wird aufgefordert, ein Passfoto an das zuständige Versorgungsamt zu schicken.
- Weniger als 50: Beträgt der GdB weniger als 50, erhält man "nur" eine schriftliche Mitteilung.
Der Schwerbehindertenausweis wird seit dem 1. Januar 2015 als Identifikationskarte ausgestellt. Diese entspricht dem Format von gängigen Kreditkarten im ID-1-Format. Bis zum 31. Dezember 2014 ausgestellte Ausweise nach dem alten Papiermuster behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, unter Umständen also unbefristet. Sie können auf Wunsch des/der Betroffenen gegen eine Identifikationskarte eingetauscht werden. Die neuen Schwerbehindertenausweise enthalten zusätzlich einen Hinweis in englischer Sprache auf die Schwerbehinderteneigenschaft sowie einen Hinweis in Brailleschrift. Ein gegebenenfalls dazugehöriges Beiblatt zur Nutzung des ÖPNV wird seit 2015 ebenfalls nur noch im neuen Format ausgestellt (bzw. das zur Identifikationskarte passende – kleinere – Format kann bei Bedarf von dem entsprechend perforierten Beiblatt abgetrennt werden). Um Fälschungen des Schwerbehindertenausweises zu erschweren, ist es nunmehr mit einem Kinegramm-Aufdruck versehen.
Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten GdB, den Ablauf der Gültigkeit des Ausweises (sofern nicht „unbefristet gültig“ bescheinigt ist) sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen (siehe unten).
- Evtl. Einspruch einlegen: Hat man nun den Schwerbehindertenausweis beantragt und ist mit dem Bescheid der Feststellung des GdB nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Rechtsmittelfrist (ein Monat) einen Widerspruch in Schriftform oder zur Niederschrift im Amt einzulegen. Hier empfiehlt es sich, die behandelnden Ärzt*innen davon zu überzeugen, einen sogenannten ärztlichen Widerspruch ergänzend abzugeben.
Die einzelnen Schritte können Sie sich hier als Checkliste (kostenfrei) herunterladen:
MAT-DE-2404899(V1.0)-11/2024