Zum Inhalt springen

Sie befinden sich hier:

Gesundheitspolitik

Darf man trotz Krankschreibung arbeiten?

veröffentlicht am

Trotz Krankschreibung arbeiten?

Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot ist, sondern lediglich eine von dem/der Ärzt*in gemachte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf.

Von daher können Arbeitnehmer*innen prinzipiell trotz einer Krankschreibung wieder arbeiten, wenn sie sich gesund und arbeitsfähig fühlen.

Von Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn die Arbeitnehmer*innen objektiv nicht mehr in der Lage sind, die ihnen nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten oder Gefahr laufen, durch die Arbeit in absehbarer Zeit ihren Zustand zu verschlimmern.

Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken, gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in § 2 Abs. 1 Nr.1 und § 8 Abs. 2 SGB VII bzw. für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

Dies gilt jedoch nicht für Beschäftigungsverbote, wie sie beispielsweise für Schwangere gelten können

Kommen  offiziell noch krankgeschriebene Beschäftigte vorzeitig wieder zur Arbeit, sollten die Arbeitgebenden sich vergewissern, ob sie tatsächlich einen einsatzfähigen Eindruck machen. Ist dies der Fall, so muss keine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit gefordert werden, es genügt die Erklärung des Arbeitnehmenden.

Falls aber besondere Umstände die Vermutung nahelegen, dass die Beschäftigten noch nicht wieder arbeitsfähig sind, müssen die Arbeitgebenden notfalls im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht den/die Betriebsärzt*in einschalten oder anderweitig den Gesundheitszustand des Arbeitnehmenden überprüfen lassen. In diesem Fall kann eine ärztliche Bestätigung erforderlich sein, die die Arbeitnehmenden für arbeitsfähig erklärt. 

Beschäftigte dürfen ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgebenden nicht verheimlichen. Auch sie trifft eine Fürsorgepflicht.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Gesundheitspolitik

Dr. Manfred Paetzold informiert, wie Überstunden und Mehrarbeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung geregelt sind.

Artikel lesen

Gesundheitspolitik

Dr. Manfred Paetzold erklärt, wie Unfallversicherungsschutz im Homeoffice funktioniert.

Artikel lesen

Gesundheitspolitik

Worauf muss ich achten beim Antrag auf Pflegezeit und Familienpflegezeit und was steht mir zu?

Artikel lesen