Zum Inhalt springen

Sie befinden sich hier:

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem/der Bürger*in und einem Versicherungsunternehmen. Es reguliert die Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden. Typische Bereiche sind das Sachversicherungsrecht (z. B. das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahlversicherung), das Recht der privaten Personenversicherung (z.B. das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung), das Haftpflichtversicherungsrecht und die Rechtsschutzversicherung.

Detaillierte Antworten auf Ihre Fragen und Meinung des/der Expert*in zu diesem Themabereich können Sie per E-Mail bestellen.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie uns!