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Gesundheitspolitik

Der Reha-Antrag – ein Buch mit sieben Siegeln? 

veröffentlicht am

Das Ziel der Rehabilitation (Reha) ist, Patient*innen bei der Wiedererlangung oder dem Erhalt körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten zu unterstützen. Doch der (bürokratische) Weg dahin ist nicht immer leicht.

Reha-Maßnahmen können aus verschiedensten Gründen medizinisch sinnvoll sein. In einem Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzt*innen können Sie sich über Ziele, Inhalte, Dauer und Form (ambulant oder stationär) einer in Frage kommenden Rehabilitationsmaßnahme informieren. Wird Ihnen eine Bescheinigung und Begründung über die medizinische Notwendigkeit ausgestellt, kann das die Antragstellung beschleunigen. Den Antrag auf eine medizinische Reha sollten zweckmäßigerweise Ärzt*innen gemeinsam mit den Patient*innen (bzw. gesetzlichen Vertreter*innen) stellen.

In Deutschland sind Reha-Leistungen Aufgabe der verschiedenen Sozialversicherungsträger, das heißt der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. In der Regel wenden sich …

  • Arbeitnehmer*innen, Angestellte und Rentner*innen an die Deutsche Rentenversicherung.
  • Hausfrauen oder Hausmänner, Schüler*innen, Student*innen und Kinder an die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Arbeitssuchende an die Bundesagentur für Arbeit und Bezieher*innen von Sozialleistungen an die entsprechenden Sozialämter. 

Was tun bei Ablehnung?

Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, können Sie schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch beim jeweiligen Kostenträger einlegen. Generelle Unterstützung können Sie beispielsweise vom Sozialverband VdK oder von den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation bekommen. Weitere Informationen dazu finden Sie zum Beispiel auf:

Therapie während der Reha nicht unterbrechen

Erhalten Sie eine Therapie für Ihre lysosomale Speichererkrankung, sollten Sie bereits vor Beginn der Reha klären, wie Sie die Behandlung auch während der Reha kontinuierlich fortführen können. Denn die Reha-Einrichtung ist nur dann für die Arzneimittel zuständig, wenn diese im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, wegen der die Patient*innen in der Reha-Einrichtung behandelt werden. Alle anderen notwendigen Arzneimittel verordnen die behandelnden Haus- bzw. Fachärzt*innen wie gewohnt weiter. Sprechen Sie darum vorsichtshalber mit Ihrem/Ihrer behandelnden Ärzt*in, auch dann, wenn die Reha ambulant erfolgt.

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